Wenn es um das Berufshaftpflichtversicherung im Bereich der Logopädie geht, dann sollten die versicherten Logopädinnen und Logopäden sämtliche Tätigkeiten mitversichert wissen, die in der Praxis ausgeübt werden. Wir empfehlen eine enge Abstimmung der Leistungen mit den Hilfeleistungen für die Patienten. Dabei sollten unter anderem auch Sprachheilung, Übungen zur Entspannung oder das Artikulations- und Sprachverständnistraining abgesichert werden im Rahmen der Berufshaftpflicht.
Hier haben Sie die Möglichkeit eine Anfrage zur Berufshaftpflichtversicherung zu stellen, wenn Sie mögen. Kostenlos und unverbindlich.
Welche Aufgaben und Tätigkeiten mitversichert werden sollten
Logopädinnen und Logopäden haben zahlreiche Aufgaben zu erfüllen, wenn es um die Abstimmung geht. Dabei arbeiten sie in der Regel in enger Zusammenarbeit mit Ärztinnen und Ärzten an individuellen Konzepten, um den Patienten helfen zu können. Da bei müssen wichtige Faktoren wie das Alter, deren Schluckfähigkeit, der Sprache oder dem Sprechen eingeschätzt und differenziert werden. Ausgestaltung der Konzepte für die PatientInnen. Es sollen Entwicklungsstörungen behandelt und verbessert werden. Gründe können unter anderem Hörstörungen, Stimmprobleme, Atemprobleme oder Unfälle sein. Eine Berufshaftpflichtversicherung für die Logopädie sollte alle Phasen mitversichern.
Logopädischer Verfahren in der Berufshaftpflichtversicherung
Mitversichert werden sollten sämtliche logopädische Verfahren im Rahmen der Berufshaftpflichtversicherung. Dabei sollten Sie mit dem Versicherer genau klären, was letztendlich dem Versicherungsschutz unterliegt. Wichtig ist eine Absicherung des Artikulations- und Sprachverständnistrainings. Aber auch eine Deckung hinsichtlich der Entspannungsübungen oder bestehender Atemübungen sollten über die Haftpflichtversicherung gedeckt werden. Logopädinnen und Logopäden unterstützen ihre Patienten und sollten bei Fehlern selbst unterstützt werden durch die gewählte Versicherung.
Beispiel für Schlaganfallpatienten
Insbesondere bei Schlaganfallpatienten gibt es sehr viel zu tun, nicht immer schlagen die Übungen auch an, wenn die Patienten oder die Angehörigen nicht zufrieden sein sollten mit den Leistungen oder sich ein Fehler im Zuge der Behandlung ergeben haben sollte, dann können Logopädinnen und Logopäden selbst in Haftung genommen werden. Dabei ist eine Haftpflichtversicherung der passende Schutz, um sich gegen Forderungen Dritter schützen zu können. Wir empfehlen Ihnen stets eine passende Absicherung im beruflichen Werdegang zu sichern. Mitversichert werden sollten sämtliche Aufgaben, die erfüllt werden. Das gilt nicht nur für Schlaganfallpatienten, auch für andere Menschen ist der Schutz wichtig.
Kommunikations- oder Schluckfähigkeit nicht hergestellt
Grundsätzlich haben Logopädinnen und Logopäden eine gute Erfolgsbilanz. Dennoch kann es immer auch dazu kommen, dass Probleme nicht behoben werden können. Das kann unter anderem auch in Bezug auf die Kommunikations- oder Schluckfähigkeit zutreffen. Auch in diesem Fall ist eine Forderung der Angehörigen nicht ausgeschlossen, eine Berufshaftpflichtversicherung schützt auch hier, wenn es zu einem Schaden kommen sollte. Auch die Behandlung von kehlkopfoperierten Menschen, Sprachheil- und Sonderkindergärten, Prävention , Rehabilitationseinrichtung und anderen Aufgaben.
Betriebshaftpflicht vs. Berufshaftpflicht als Logopäde
Wenn Sie eine eigene Praxis betreiben sollten, dann ist eine Betriebshaftpflicht als Logopäde sicherlich eine sinnvolle Wahl, um such gegen Forderungen schützen zu können. Versichert werden können alle Personen in einer Praxis. Versicherungen und Versicherungsschutz für die Logopädie Praxis, Absicherung der Schäden, Fragen zu den Kosten der Versicherungen, Absicherung der Tätigkeit rund um die Uhr, Versicherungssumme im Vergleich, welche Versicherung am besten passt und Tests.
Weitere Aufgabenfelder Logopädinnen und Logopäden
Wir empfehlen einen Einschluss unter anderem auch der folgenden Leistungen und eventuellen Kosten. Aphasien, die unter anderem nach einem Schlaganfall, Unfällen, Schädel-Hirn-Trauma kommen können, Dysarthrie, ist eine Koordinationsstörung der Stimme, der Artikulation, der Atmung und vom Tonu, infantiler Zerebralparese, Morbus Parkinson, ALS Amyothrophische Lateral-Sklerose, Multiple Sklerose,, Dysgrammatismus, Dyslalien wie Lispeln, Dysphagie Schlucktherapie, postoperative Schluckstörungen, Stimmstörungen, eingeschränkter Wortschatz, Myofunktionelle Störung, phonologische Störungen, Redeflussstörungen: Stottern, Poltern, Mutismus und Autismus, Sprach- und Sprechstörungen. Absicherung auch für GutachterInnen.